Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VELLA POOLS · Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
VELLA POOLS
Inhaberin: Viktoria Vella
Bartmannstraße 23
50226 Frechen
Deutschland
Telefon: +49 179 3981054
E-Mail: info@vella-pools.de
– nachfolgend „VELLA POOLS" oder „wir" genannt – und ihren Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Pools, Pooltechnik, Zubehör, Ersatzteilen und sonstigen Waren. Sie gelten sowohl für Bestellungen über den Online-Shop als auch für Verträge, die auf Grundlage eines individuellen Angebots von VELLA POOLS geschlossen werden.
1.2 Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen VELLA POOLS und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Produkte auf der Website, in sozialen Medien, Katalogen, Prospekten oder sonstigen Werbemitteln stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
2.2 Für Bestellungen über den Online-Shop richtet sich der Vertragsschluss nach den im Bestellprozess dargestellten Bedingungen. Vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und korrigieren.
2.3 Bei individuellen Anfragen kann VELLA POOLS dem Kunden ein Angebot übermitteln. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der angegebenen Bindungsfrist annimmt.
2.4 Art, Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Produkte und gegebenenfalls zusätzlich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung.
2.5 Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden.
3. Produkte, Abbildungen und technische Angaben
3.1 Produktabbildungen dienen der Veranschaulichung. Insbesondere die Darstellung von Farben und Oberflächen kann abhängig von Bildschirm, Beleuchtung und Aufnahmebedingungen geringfügig vom tatsächlichen Produkt abweichen.
3.2 Technisch oder produktionsbedingt können geringfügige Abweichungen auftreten, soweit diese zumutbar sind und weder eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit noch die gewöhnliche Verwendbarkeit des Produkts beeinträchtigen.
3.3 Maße, Fassungsvermögen, Gewichte, Materialangaben, Leistungsdaten und sonstige technische Eigenschaften richten sich nach der für das jeweilige Produkt geltenden Produktbeschreibung bzw. den vereinbarten technischen Angaben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche angegebenen Preise als Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
4.2 Zusätzlich anfallende Versand-, Speditions-, Entlade- oder sonstige Kosten werden dem Kunden vor Abschluss des Vertrags angezeigt bzw. im individuellen Angebot ausgewiesen.
4.3 Die verfügbaren Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Online-Shop bzw. dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
4.4 Bei individuell vereinbarten Zahlungsplänen oder Anzahlungen gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsfristen.
5. Lieferung und Speditionslieferung
5.1 Lieferzeiten ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
5.2 Ein Liefertermin gilt nur dann als verbindlicher Fixtermin, wenn er ausdrücklich als solcher vereinbart wurde.
5.3 Soweit die Lieferung eines Pools durch eine Spedition erfolgt, muss der Kunde dafür sorgen, dass die vereinbarte Lieferadresse mit dem für die Lieferung erforderlichen Fahrzeug erreichbar ist.
5.4 Der Kunde hat VELLA POOLS rechtzeitig über ihm bekannte Umstände zu informieren, die eine Anlieferung erschweren oder verhindern können. Hierzu gehören insbesondere: enge oder nicht ausreichend befestigte Zufahrten, Durchfahrts- oder Höhenbeschränkungen, Gewichtsbeschränkungen, Baustellen, fehlende Rangiermöglichkeiten, gesperrte Straßen oder vergleichbare Hindernisse.
5.5 Der konkrete Umfang der Speditionslieferung, insbesondere der vereinbarte Übergabe- bzw. Entladeort, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder den bei Bestellung mitgeteilten Lieferbedingungen. Eine darüber hinausgehende Verbringung des Pools zum späteren Aufstellort ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.6 Entstehen aufgrund vom Kunden zu vertretender unzutreffender oder unterlassener Angaben über die Anliefersituation zusätzliche Kosten, insbesondere für eine erneute Anfahrt, Wartezeiten oder besondere Transport- oder Entlademaßnahmen, können diese dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
5.7 Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.
6. Eigenaufbau des Pools
6.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt der Aufbau des Pools durch den Kunden. VELLA POOLS schuldet in diesem Fall keine Montage, Vorbereitung des Aufstellortes oder sonstige bauliche Leistung.
6.2 Der Pool ist ausschließlich entsprechend der mitgelieferten bzw. für das jeweilige Modell bereitgestellten Aufbau-, Bedienungs-, Sicherheits- und Pflegehinweise aufzustellen, anzuschließen, zu befüllen und zu betreiben.
6.3 Vor dem Aufbau hat der Kunde die Aufbau- und Sicherheitshinweise vollständig zu beachten und sicherzustellen, dass der vorgesehene Aufstellort für das jeweilige Poolmodell geeignet ist.
6.4 Soweit für einzelne Arbeiten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder der technischen Vorgaben eine entsprechend qualifizierte Fachkraft erforderlich ist, sind diese Arbeiten durch eine solche Fachkraft auszuführen.
7. Anforderungen an Untergrund und Aufstellort
7.1 Die ordnungsgemäße Vorbereitung und Auswahl des Aufstellortes liegt beim Kunden, soweit VELLA POOLS nicht ausdrücklich eine entsprechende Leistung übernommen hat.
7.2 Der Pool darf ausschließlich auf einem für das jeweilige Poolmodell geeigneten, ausreichend tragfähigen, festen, stabilen und möglichst ebenen Untergrund entsprechend den technischen Vorgaben von VELLA POOLS aufgestellt werden. Der Untergrund muss insbesondere in der Lage sein, das erhebliche Gesamtgewicht des vollständig mit Wasser befüllten Pools dauerhaft und sicher aufzunehmen.
7.3 Vor dem Aufbau ist der Aufstellbereich sorgfältig zu kontrollieren und vollständig von Gegenständen, Unebenheiten und Fremdkörpern zu befreien, die den Poolboden oder die Poolwand beschädigen können. Insbesondere dürfen sich unter oder unmittelbar im Aufstellbereich des Pools keine spitzen, scharfkantigen, harten oder hervorstehenden Gegenstände befinden. Hierzu zählen beispielsweise Steine, Äste, Wurzeln, Glasscherben, Metallteile, Schrauben oder vergleichbare Gegenstände.
7.4 Der Untergrund darf keine Beschaffenheit aufweisen, durch die der Pool absinken, sich ungleichmäßig setzen, verrutschen oder punktuell übermäßig belastet werden kann. Die konkreten Anforderungen der für das jeweilige Poolmodell geltenden Aufbau- und Bedienungsanleitung sind zu beachten.
7.5 VELLA POOLS empfiehlt ausdrücklich die Verwendung eines für das jeweilige Poolmodell geeigneten Poolvlieses bzw. einer geeigneten Schutzunterlage zwischen Untergrund und Poolboden. Soweit die Aufbau- oder Bedienungsanleitung für das betreffende Poolmodell ein Poolvlies oder eine bestimmte Schutzunterlage verbindlich vorgibt, ist diese Vorgabe einzuhalten. Ein Poolvlies ersetzt nicht die erforderliche Prüfung und Vorbereitung des Untergrunds.
7.6 Der Kunde hat den Aufstellort vor dem Aufbau darauf zu überprüfen, dass keine erkennbaren Umstände vorliegen, die eine Beschädigung des Pools erwarten lassen.
7.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für sein Grundstück und sein konkretes Vorhaben geltenden öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Anforderungen, Genehmigungen und Vorgaben zu prüfen, soweit VELLA POOLS eine entsprechende Beratungs- oder Planungsleistung nicht ausdrücklich übernommen hat.
8. Schäden aufgrund des Aufstellortes oder fehlerhaften Aufbaus
8.1 Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die nachweislich erst nach Gefahrübergang durch einen ungeeigneten oder unzureichend vorbereiteten Untergrund, unter dem Pool befindliche Fremdkörper, einen nicht entsprechend den Vorgaben durchgeführten Aufbau oder eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung verursacht wurden, stellen keinen von VELLA POOLS zu vertretenden Sachmangel dar, soweit VELLA POOLS die Ursache nicht zu vertreten hat.
8.2 Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, die nachweislich verursacht wurden durch:
- spitze, scharfkantige oder hervorstehende Gegenstände unter oder im unmittelbaren Bereich des Pools,
- einen nicht ausreichend tragfähigen oder instabilen Untergrund,
- eine entgegen den technischen Vorgaben unebene Aufstellfläche,
- Absacken oder Verschieben des Untergrunds nach dem Aufbau,
- einen Aufbau entgegen der Aufbau- oder Bedienungsanleitung,
- eigenmächtige Veränderungen am Pool oder an seinen Komponenten oder
- eine Verwendung entgegen den Sicherheits-, Betriebs- oder Pflegehinweisen.
8.3 Die vorstehenden Regelungen stellen keinen Ausschluss der gesetzlichen Mängelrechte dar. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines bereits bei Gefahrübergang bestehenden Mangels bleiben unberührt.
9. Prüfung bei Lieferung und Transportschäden
9.1 Der Kunde wird gebeten, die Lieferung bei Erhalt auf äußerlich erkennbare Transportschäden und Vollständigkeit zu kontrollieren und erkennbare Schäden nach Möglichkeit beim Transportdienstleister dokumentieren zu lassen sowie VELLA POOLS zeitnah zu informieren.
9.2 Bei Verbrauchern ist die Erfüllung dieser Bitte keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Mängelrechte. Eine unterlassene Dokumentation oder Meldung führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust ihrer gesetzlichen Rechte.
9.3 Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von VELLA POOLS.
10.2 Gegenüber Unternehmern behält sich VELLA POOLS das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
11. Gefahrübergang
11.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gefahrübergang.
11.2 Ist der Kunde Unternehmer, geht bei einem Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
12.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
12.2 Die Einzelheiten zu Frist, Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von VELLA POOLS.
12.3 Soweit der Verbraucher ordnungsgemäß darüber informiert wurde, trägt er im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, gelten die hierzu in der Widerrufsbelehrung angegebenen Rücksendebedingungen und -kosten.
12.4 Für einen Wertverlust der Ware kann der Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Wertersatz verpflichtet sein, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Wertersatz vorliegen.
12.5 Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
13. Mängelrechte und Gewährleistung
13.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
13.2 Im Falle eines geltend gemachten Mangels ist VELLA POOLS Gelegenheit zu geben, den behaupteten Mangel nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu prüfen und Nacherfüllung zu leisten.
13.3 Kein von VELLA POOLS zu vertretender Mangel liegt vor, soweit eine Beschädigung nachweislich erst nach Gefahrübergang durch unsachgemäßen Aufbau, ungeeigneten Untergrund, äußere Einwirkung, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Missachtung der Bedienungs- oder Sicherheitshinweise oder eigenmächtige Veränderung des Produkts verursacht wurde und VELLA POOLS diese Ursache nicht zu vertreten hat.
13.4 Normale, durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzung stellt keinen Sachmangel dar.
13.5 Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit diese anwendbar sind.
14. Herstellergarantien und freiwillige Garantien
14.1 Soweit ein Hersteller für einzelne Produkte oder Komponenten eine Garantie gewährt, richten sich Inhalt und Umfang dieser Garantie ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
14.2 Eine Herstellergarantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten und schränkt diese nicht ein.
14.3 Eine eigene Garantie von VELLA POOLS besteht nur, wenn diese ausdrücklich als Garantie bezeichnet und deren Inhalt, Dauer und Bedingungen dem Kunden mitgeteilt wurden.
15. Haftung
15.1 VELLA POOLS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von VELLA POOLS, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
15.2 Für sonstige Schäden haftet VELLA POOLS unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
15.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
15.4 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, sowie gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
16. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse
16.1 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von VELLA POOLS, welche die Leistungserbringung vorübergehend verhindern oder wesentlich erschweren und von VELLA POOLS nicht zu vertreten sind, können zu einer angemessenen Verschiebung der Leistungsfrist führen.
16.2 VELLA POOLS wird den Kunden über erhebliche Verzögerungen und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren, sobald dies möglich und zumutbar ist.
16.3 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
17.1 Für Verbraucher gelten hinsichtlich der Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte die gesetzlichen Bestimmungen.
17.2 Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Weitergehende gesetzliche Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
17.3 Unternehmer können ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen, soweit gesetzlich zulässig.
18. Verbraucherstreitbeilegung
VELLA POOLS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Erklärung gilt nur, soweit für VELLA POOLS tatsächlich keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
19. Anwendbares Recht
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
20. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von VELLA POOLS als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
21. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
VELLA POOLS
Inhaberin: Viktoria Vella
Bartmannstraße 23
50226 Frechen
Deutschland
E-Mail: info@vella-pools.de
Telefon: +49 179 3981054
